mit den Technischen Regeln für Lärm und Vibrationen (TRLV)
mit den Technischen Regeln für Lärm und Vibrationen (TRLV)
it der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung werden die EG-Richtlinien "Lärm" und "Vibrationen" in nationales Recht umgesetzt. Ab einem Schallpegel von 80 dB(A) handelt es sich nach der LärmVibrationsArbSchV um "Lärm".
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