mit Scheidungsfolgenrecht
mit Scheidungsfolgenrecht
Zum Werk Das Recht der Ehescheidung und der Scheidungsfolgen (z.B. des Unterhalts und des Sorgerechts) in Fällen mit Auslandsberührung ist von größter praktischer Bedeutung. Es kommt immer dann zur Anwendung, wenn einer der Partner kein deutscher Staatsangehöriger ist.
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