Der subjektive Tatbestand und die Wahrnehmbarkeit in der medizinisch-psychologischen Bewertung
Der subjektive Tatbestand und die Wahrnehmbarkeit in der medizinisch-psychologischen Bewertung
Rund jeder sechste Verkehrsunfall ist mit einem Unfallfluchtgeschehen verbunden. § 142 StGB nimmt daher sowohl statistisch als auch durch die Nachhaltigkeit der Rechtsfolgen - angefangen bei Geldstrafe, Fahrverbot, Fahrzeugeinziehung bis hin zur Freiheitsstrafe - eine herausragende Rolle in der verkehrsrechtlichen Praxis von Anwälten, Richtern und Staatsanwälten ein.
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