Das Zusammenwirken der am Bau Beteiligten unter Berücksichtigung der Bauordnung, Bauvorlagenverordnung, Feuerungsverordnung, Hochhausrichtlinie u. a.
Das Zusammenwirken der am Bau Beteiligten unter Berücksichtigung der Bauordnung, Bauvorlagenverordnung, Feuerungsverordnung, Hochhausrichtlinie u. a.
Bauherr, Elektrofachplaner und ausführende Firma müssen sich auf Basis eines geregelten Zusammenwirkens über umzusetzende Forderungen klar werden, z.?B. bei sicherheitstechnischen Anlagen im Sinne der Bauordnung und der aus ihr hervorgegangenen Verordnungen.
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