Kommentar zur Insolvenzordnung
Kommentar zur Insolvenzordnung
Zwei Jahre ESUG haben das Insolvenzverfahren massiv verändert. Die positiven Sanierungsansätze des ESUG gehen einher mit einer Fülle von Streitfragen zu einzelnen Regelungen, insbesondere im Bereich der Eigenverwaltung und der Auswahl des Insolvenzverwalters bei Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses.
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