Eine (unlösbare) Aufgabe für das Familienrecht?
Eine (unlösbare) Aufgabe für das Familienrecht?
it dem Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung (§ 1631 Abs. 2 BGB) erklärt der Gesetzgeber auch seelische Verletzungen für unzulässig. Das vorliegende Werk befasst sich mit Intentionen und tatsächlichen Dimensionen dieser Regelung und beleuchtet kritisch die Auswirkungen auf das Familienrecht.
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