Die rechtsvergleichende Betrachtung der Firma ermöglicht es, insbesondere die Fragen a) des Rechtsbegriffs b) der Firmenwahl und c) des Firmenschutzes auf einer breiteren Basis zu diskutieren. Dabei zeigt sich, dass a) die persönlichkeitsrechtliche und die vermögensrecht- liche Komponente der Firma in einem Entsprechungsverhältnis zueinander stehen, das mit der Bildung des Gegensatzpaares Personenbezeichnung-Unternehmensbezeichnung verfehlt wird, dass b) die freie Wahl aller Firmenbezeichnungen die allein erstrebenswerte Lösung darstellt und dass c) ein angemessener Schutzumfang über das Wettbewerbs- verhältnis hinausreichen aber nicht nach dem Neuheitsprinzip organisiert werden sollte.
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Die rechtsvergleichende Betrachtung der Firma ermöglicht es, insbesondere die Fragen a) des Rechtsbegriffs b) der Firmenwahl und c) des Firmenschutzes auf einer breiteren Basis zu diskutieren. Dabei zeigt sich, dass a) die persönlichkeitsrechtliche und die vermögensrecht- liche Komponente der Firma in einem Entsprechungsverhältnis zueinander stehen, das mit der Bildung des Gegensatzpaares Personenbezeichnung-Unternehmensbezeichnung verfehlt wird, dass b) die freie Wahl aller Firmenbezeichnungen die allein erstrebenswerte Lösung darstellt und dass c) ein angemessener Schutzumfang über das Wettbewerbs- verhältnis hinausreichen aber nicht nach dem Neuheitsprinzip organisiert werden sollte.