Entwicklung eines Modells unter Berücksichtigung des deutschen und österreichischen Strafrechts
Entwicklung eines Modells unter Berücksichtigung des deutschen und österreichischen Strafrechts
Der Einbezug der Wiedergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs in das Strafrecht wird im deutschsprachigen Rechtsraum seit den 80er Jahren von einer lebhaften Diskussion begleitet. Die Einen sehen in der Wiedergutmachung und dem Täter-Opfer-Ausgleich ein wertvolles Instrument der Deliktsverarbeitung und -prävention, die Anderen sehen rechtsstaatliche Garantien gefährdet und befürchten die Käuflichkeit des Strafrechts.
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