Die Neuregelung der Absicherung des Risikos der Invalidität wird in Deutschland seit Jahren intensiv diskutiert. Die Schwierigkeiten einer befriedigenden Regelung ergeben sich aus der Dualität des Invaliditätsbegriffs, der einerseits auf eine objektiv kaum meßbare körperlich-geistige Beeinträchtigung abstellt, andererseits auf deren konkrete Auswirkungen im Berufsleben.
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