(Leistungsstörungsrecht 2)
(Leistungsstörungsrecht 2)
Die Neubearbeitung 2020 der §§ 315-326 setzt sich ausführlich und kritisch mit den aktuellen Entwicklungen zum Leistungsstörungsrecht nach §§ 315-326 auseinander, u.a.: die Gegenseitigkeit für in der Kautelarpraxis ausgeprägte Vertragstypen, die Vorleistungspflicht, die Bestimmung der Gläubigerverantwortlichkeit, die Rücktrittsvoraussetzungen und das Verhältnis der Rücktrittsfolgen zum Schadensersatz.
Geen levertijd bekend
Die Neubearbeitung 2020 der §§ 315-326 setzt sich ausführlich und kritisch mit den aktuellen Entwicklungen zum Leistungsstörungsrecht nach §§ 315-326 auseinander, u.a.: die Gegenseitigkeit für in der Kautelarpraxis ausgeprägte Vertragstypen, die Vorleistungspflicht, die Bestimmung der Gläubigerverantwortlichkeit, die Rücktrittsvoraussetzungen und das Verhältnis der Rücktrittsfolgen zum Schadensersatz.